Wünsche & Lösungen
Managementsysteme
Unsere Experten verfügen über die erforderlichen Branchenkenntnisse und wertvolles KnowHow in der Industrie und dem Dienstleistungssektor.
Dadurch können Sie Ihre Erfahrungen sinnvoll einbringen, um Managementsysteme zu verwirklichen.
- Einführung und Weiterentwicklung von Managementsystemen
- Vorbereitung, Planung und Durchführung von internen Audits
- Begleitung des Zertifizierungsprozesses
- Aus- und Weiterbildungen Ihrer Mitarbeiter
- Wissen und Erfahrungen vom zugelassenen KfW-Energieberater.
- Energiebericht als Grundlage
Qualitäts-
management
- DIN EN ISO 9001
- DIN 77200
- ...
Umwelt-
management
- DIN EN ISO 14001
- Entsorgungs-
- fachbetrieb (EfB)
- ...
Energie-
management
- DIN EN ISO 50001
- DIN EN 16247-1 (EDL-G)
Arbeitsschutz-
managment
- DIN EN 45001
- Sicherheit Certificate Contractoren (SCC)
- ...
Externe Beauftragungen
Mit einer kompetenten, unabhängigen Begleitung durch unsere erfahrenden Experten schaffen Sie ein Arbeitsumfeld, in dem Sicherheit großgeschrieben wird - für den Schutz Ihres Personals und für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.
- Sicherheitstechnische Beratung und Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Gefährdungsbeurteilung
- Standort- und Brandschutzbegehungen
- Erstellen von Flucht- und Rettungswegepläne
- Erstellung von Feuerwehrplänen (DIN
- 14095)
- Aus- und Weiterbildungen Ihrer Mitarbeiter
- Information hinsichtlich gefahrgutrechtlicher Änderungen
- Verfahrensverzeichnis und Datenschutzaudits
Fachkraft für
Arbeitssicherheit
Jedes Unternehmen mit Mitarbeitern muss gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Betreuung umsetzen. Die Anforderungen sind in der DGUV Vorschrift 2 konkretisiert.
Gefahrgut-
beauftragter
Diese Pflicht ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Nr. 14 des Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) i. V. m. $ 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).
Brandschutz-
beauftragter
Diese müssen entweder aufgrund des Baurechts oder aufgrund von Genehmigungen bestellt werden. Zwischenzeitlich fordern aber auch Versicherungen von Unternehmen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Datenschutz-
beauftragter
Für Unternehmen gilt gemäß DSGVO Artikel 37 Abs. 1 bzw. BDSG § 38 wenn mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragt sind, ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen.
Ihre Vorteile &
Nutzen
- Schnelle und sichere Einführung der Managementsysteme
- Kostenersparnis durch die Weitergabe von Wissen, Implementierungshilfen oder Energieeinsparmaßnahmen
- Pragmatische Umsetzung
- Fundierte Erfahrung unserer Berater mit geeigneten Umsetzungsmöglichkeiten
- Motivation Ihrer Mitarbeiter(-innen) erhöht sich.

Bereit für die nächste Stufe?
Ihre Managementberatung wartet auf Sie.
Möchten Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren? Kontaktieren Sie uns und starten Sie den Weg zu einem effektiven Managementsystem.