Unsere Experten verfügen über die erforderlichen Branchenkenntnisse und wertvolles KnowHow in der Industrie und dem Dienstleistungssektor.
Dadurch können Sie Ihre Erfahrungen sinnvoll einbringen, um Managementsysteme zu verwirklichen.
Mit einer kompetenten, unabhängigen Begleitung durch unsere erfahrenden Experten schaffen Sie ein Arbeitsumfeld, in dem Sicherheit großgeschrieben wird - für den Schutz Ihres Personals und für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.
Jedes Unternehmen mit Mitarbeitern muss gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Betreuung umsetzen. Die Anforderungen sind in der DGUV Vorschrift 2 konkretisiert.
Diese Pflicht ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Nr. 14 des Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) i. V. m. $ 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).
Diese müssen entweder aufgrund des Baurechts oder aufgrund von Genehmigungen bestellt werden. Zwischenzeitlich fordern aber auch Versicherungen von Unternehmen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Für Unternehmen gilt gemäß DSGVO Artikel 37 Abs. 1 bzw. BDSG § 38 wenn mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragt sind, ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen.
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